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Die Initiative VAMOS! PDF Drucken E-Mail
 

Eine andere Welt ist möglich - Die Initiative VAMOS!

 

April 1995. Zehn Männer und Frauen aus Deutschland besuchen Bekannte und Freunde, Gemeinden und Initiativen im Nordosten Brasiliens. Die Gruppe gerät in deprimierende Situationen von Armut und Ausbeutung, erfährt aber auch die befreiende Kraft von Gastfreundschaft, Lebensfreude und solidarischem Ringen um eine bessere Zukunft. Sie begegnet Menschen, deren Freude größer ist als ihr Schmerz, deren Kraft mächtiger ist als ihr Elend, deren Hoffnung stärker ist als ihre Angst. Menschen mit der Gewissheit: Eine andere Welt ist möglich!

Begegnungen, Eindrücke und Erfahrungen dieser Brasilienfahrt stehen am Ausgangspunkt der Eine-Welt-Initiative VAMOS!. Sie gründet sich als eine offene Gruppe in der Franziskus-Gemeinde Dortmund-Scharnhorst, die unter dem Motto VAMOS! - Gehen wir, machen wir uns auf den Weg! - Begegnungs-, Gesprächs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnen möchte. Ihr Wunsch: dass aus den dadurch angestoßenen Prozessen von gemeinsamem Lernen und Bewusstseinsbildung nicht nur individuelle und kollektive Verhaltensänderungen, sondern vor allem auch neue, zukunftsfähige Formen von Solidarität in einer globalisierten Welt entstehen können.

 

Die bisher durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen zeigen, dass es nicht in erster Linie um eine intellektuelle Auseinandersetzung mit aktuellen Themen geht, vielmehr um eine gemeinsame Suchbewegung mit dem Ziel, miteinander zu teilen, solidarisch zu handeln. Informationsveranstaltungen über die Arbeit der Freunde und Partner in Nordost-Brasilien stehen ebenso auf dem Programm wie Begegnungs- und Studienreisen nach Brasilien, Themenabende zum interreligiösen Dialog oder den Ursachen und Entwicklungen von Konflikten, Gewalt und Krieg in aller Welt. Dazu kommen die Organisation von Besuchen in Ausstellungen, Konzerten und Theatervorstellungen, sowie die Präsenz bei Festen und Feiern in der Franziskus-Gemeinde.

 

Bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen legt VAMOS! großen Wert auf die Zusammenarbeit mit anderen Gruppen der Franziskus-Gemeinde: Pfadfinder, Firmgruppen, Pfarrgemeinderat, Caritas, Frauenkreis, Seniorenclub usw. Aber auch mit der evangelischen Schalom-Gemeinde und mit den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen werden gemeinsame Veranstaltungen durchgeführt. Grundlage für diese Zusammenarbeit ist die gemeinsame Überzeugung: Eine andere Welt ist möglich!

 
Der Verein VAMOS! e.V. PDF Drucken E-Mail
 

Partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit -

Der Verein VAMOS! e.V.


Aus der Arbeit der Initiative VAMOS! entstehen Begegnungen mit Menschen in Selbsthilfegruppen, wachsen zum Beispiel Beziehungen zu Mitgliedern einer Obdachloseninitiative, zu Frauen einer Prostituiertengruppe, zu Basisgemeinden und Kleinbauernfamilien im Nordosten Brasiliens. Denen allen ist gemeinsam, dass sie als Betroffene zu Handelnden werden, ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen. Der Wunsch entsteht, solche Gruppen gezielt auch finanziell zu stärken. Daher wird Ende 1996 der Verein VAMOS! e.V. gegründet, der ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt und als solcher durch Finanzamt und Amtsgericht Dortmund anerkannt ist.

Vierzig Mitglieder von VAMOS! e.V. garantieren, zusammen mit vielen Sympathisanten, die finanzielle Förderung von Entwicklungsprojekten. Besondere Sorgfalt gilt dabei der Frage: Wie vermeiden wir es, durch unsere Hilfe neue Abhängigkeiten zu schaffen, anstatt die Eigenverantwortung der Betroffenen zu stärken? Dafür gibt es zwar keine hundertprozentige Sicherheit, aber einige Kriterien haben sich als hilfreich erwiesen, um diese Gefahr zu mindern. So legt man zum Beispiel großen Wert darauf, dass Projektverantwortliche und auch Betroffene vor Ort persönlich bekannt sind. Daneben wird darauf geachtet, dass Entscheidungen über den Einsatz der Geldmittel demokratisch getroffen werden und auch die Auswertung der Projektarbeit unter Beteiligung möglichst vieler geschieht.

Eine besondere Dimension der Entwicklungszusammenarbeit verdankt VAMOS! der Tatsache, dass einer ihrer Gründungsmitglieder als Fachkraft, zusammen mit seiner brasilianischen Frau, von 1996 - April 2009 in Bacabal, Nordost-Brasilien lebte und arbeitete; dies zusammen mit Basisgruppen und -gemeinden, in denen sich Betroffene organisieren, um gemeinsam ihre Situation zu verbessern. Sein Einsatz ist über die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) vermittelt und durch ADVENIAT, das Erzbistum Paderborn und VAMOS! e.V. abgesichert worden.

Das Spendensiegel

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin hat  VAMOS! e.V. das Spendensiegel zuerkannt. Damit wird die sachgerechte Spendenwerbung, eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Spendenmittel sowie eine zweckdienliche und zuverlässige Hilfe bescheinigt.

 

Spendensiegel

 

 
Satzung des eingetragenen Vereins Vamos! e.V. PDF Drucken E-Mail


§1 Name des Vereins, Geschäftsjahr
Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und heißt Vamos e.V. Er hat seinen Sitz in Dortmund-Scharnhorst. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endete mit dem 31.12.1996.

§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen entsprechend dem franziskanischen Lebensmodell (einfach leben, solidarisch handeln, miteinander teilen). Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten im In- und Ausland, insbesondere Hilfsprojekte in Brasilien wie z.B.

  • finanzielle Hilfe bei Aktionen in Piripiri, einer Partnergemeinde der Franziskus-Gemeinde in Dortmund-Scharnhorst,
  • finanzielle Hilfe bei Aktionen der 'Streetworker in São Paulo'
  • finanzielle Hilfe für die Aktionen der Gesundheitspastoral bei armen Landgemeinden im Nordosten Brasiliens
    oder
  • ehrenamtliche Beratung oder Betreuung sowie finanzielle Hilfe für Asylbewerber in besonderen Fällen,
  • ehrenamtliche Beratung oder Betreuung sowie finanzielle Hilfe bei besonderen sozialen Notfällen.


§3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitglieder
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Gewähr dafür bietet, die Bestrebungen und das Wirken des Vereins zu fördern. Die Aufnahme geschieht durch den Vorstand. Der Aufnahmeantrag soll den Namen, das Alter, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein. Der Austritt kann durch schriftliche Kündigung zum Ende eines Monats erfolgen. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluß eines Mitglieds beschließen.

§5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • Der Vorstand
  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Beirat

§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird für eine Amtsdauer von 2 Jahren gewählt. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder im Sinne des § 26 BGB vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Der Vorstand wählt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

§7 Zuständigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Er hat vor allem folgende Aufgaben:
  • Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;
  • Einberufung der Mitgliederversammlung;
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
  • Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchführung, Erstellung eines Jahresberichtes;
  • Beschlußfassung über die Aufnahme, Streichung und Ausschluß von Mitgliedern.

§8 Mitgliederversammlung
die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer, die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
  • Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Beirat für 2 Jahre.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über Satzungsänderungen.


§9 Beirat
Der Beirat besteht aus drei Personen und wird für die Amtszeit von 2 Jahren gewählt. Der Beirat tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Einberufung zur Sitzung erfolgt durch den Vereinsvorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied (§5a der Satzung).
Zu den Sitzungen des Beirates haben alle Vorstandsmitglieder Zutritt und haben das Recht zur Beratung aber kein Stimmrecht. Die Vorstandsmitglieder sind von den Sitzungen des Beirates zu verständigen.
Der Beirat wählt einen Vorsitzenden, der auch die Sitzung des Beirates leitet. Ist dieser verhindert, bestimmen die erschienenen Beiratsmitglieder den Sitzungsleiter.
Aufgaben des Beirats:

  • Er berät den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten.
  • Er unterrichtet sich in geeigneter Weise über die Anliegen der Vereinsmitglieder
  • Er unterbreitet dem Vorstand Vorschläge für die Vereinsführung.
  • Er berät bei der Projektarbeit und den Rechtsgeschäften des Vereins.

Der Beirat erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.

Die Arbeit des Beirats wird durch den Nachweis der Entlastung des Vorstandes anhand eines entsprechend unterzeichneten Protokollauszugs, der mindestens einmal im Jahr stattfindenden Sitzung, dokumentiert.

Der Beirat bildet seine Meinung durch Beschlußfassung. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.


§10 Auflösung, Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Der Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Mitgliederversammlung wird beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, so kann innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder die Auflösung beschließen kann. Der Auflösungsbeschluß bedarf der Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.
Ist die Auflösung des Vereins beschlossen, so ernennt die Mitgliederversammlung einen Liquidator zur Abwicklung der Geschäfte.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die "Arbeitsgemeinschaft Caritas" der Franziskus-Gemeinde Dortmund-Scharnhorst zur Unterstützung von Obdachlosen.

§11 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

§12 Beschluß der Satzung
Die Satzung wurde beschlossen und festgestellt, in der Gründungsversammlung am 10.10.1996. Änderungen wurden beschlossen in der Mitgliederversammlung am 31.10.1996 und am 23.03.2001. Der obige Text enhält die vollständige Satzung einschließlich aller bisherigen Änderungen.
 

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